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Zuhause umsorgt

Leistungen für pflegende Angehörige

Unterstützung, die sich an pflegende Angehörige richtet

Brauchen Menschen im Alter Hilfe, engagieren sich häufig auch Angehörige. Aktuelle Projekte, Studien und Förderprogramme zielen darauf ab, die Bedingungen für diese zu verbessern. Derzeit können betreuende und pflegende Angehörige folgende Vergütungen und Unterstützungen in Anspruch nehmen:

Betreuungsgutschriften

  • Betreuende oder pflegende Angehörige können diese bei der AHV-Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons beantragen.
  • Gutschriften werden nicht als Geldleistung ausbezahlt, sondern dem eigenen rentenbildenden Erwerbseinkommen zugeschlagen.
  • Betreuungsgutschriften ermöglichen pflegenden Angehörigen, eine Erhöhung der eigenen Altersrente zu erzielen bzw. AHV-Beitragslücken zu vermeiden.
  • Mehr zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite der Informationsstelle AHV/IV.

Betreuungszulagen in Kantonen und Gemeinden

  • Einige Kantone und Gemeinden leisten Pauschalentschädigungen an betreuende Angehörige.
  • Voraussetzungen für einen Bezug, die Höhe, Dauer und Form der Auszahlung sind unterschiedlich. In der Regel wird ein Mindestvolumen an erbrachten Pflegeleistungen vorausgesetzt. Mehrheitlich erfolgt die Vergütung pro Pflegetag, teils auch mit einem monatlichen Pauschalbetrag.
  • Je nach Regelung werden Gesuche für Betreuungszulagen durch die Gemeindeverwaltungen, durch kantonale Stellen oder eine Bezirkskommission geprüft.
  • Weiterführende Informationen finden sich auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit.

Anstellung als pflegende Angehörige

  • In einigen Kantonen können Spitex-Organisationen wie Home Instead eine Teilzeitanstellung bieten. Voraussetzung ist eine Pflege-Qualifikation. Sowohl für Ausbildung als auch Anstellung bestehen bei Home Instead Möglichkeiten.
  • Eine Anstellung sichert pflegende Familienmitglieder ab, zudem profitieren diese von einer professionellen Begleitung durch die Fachpersonen der Spitex.
  • Informationen erteilt Home Instead oder die jeweiligen Spitex­-Kantonalverbände.

Entschädigung von Erwerbseinbussen

  • In einigen Kantonen besteht die Möglichkeit, dass Bezüger von Ergänzungsleistungen im Rahmen der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten eine Entschädigung für die Lohneinbussen pflegender Angehöriger geltend machen.
  • Als wichtige Voraussetzung gilt in der Regel, dass die pflegende Person eine länger andauernde, wesentliche Erwerbseinbusse in Kauf genommen hat bzw. antizipiert und dies nachweisen kann.
  • Diese Entschädigungen sind kantonal geregelt. Die Informationen sind zu finden in der kantonalen Verordnung zur „Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten“.

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