Zum Inhalt springen
Zuhause umsorgt

Häufige Fragen zur Arbeit als Betreuer/in

Haben Sie Fragen zur Arbeit als Betreuungskraft bei Home Instead? Antworten auf häufig gestellte Fragen liefert Ihnen auch unser Erklärvideo.

Was verdient man als Betreuerin oder Betreuer?

Home Instead ist dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih unterstellt. Darin geregelt ist auch das Thema Lohn. Home Instead bezahlt seinen BeteuerInnen mindestens die im GAV festgelegten Löhne.

Wer kann CAREGiver werden?

Zentrales Kriterium für eine Bewerbung bei Home Instead ist der Wunsch, mit betagten Menschen zu arbeiten und für diese da zu sein. Sie müssen Freude daran haben, Seniorinnen und Senioren zu unterstützen und deren Angehörige zu entlasten.

Wichtig ist zudem ein einwandfreier Leumund und die Bereitschaft, ein umfangreiches Schulungsprogramm und laufende Fortbildungen zu absolvieren.

Braucht man eine SRK-Ausbildung?

Eine Ausbildung auf dem Gebiet der Pflege oder Gesundheit ist nicht zwingend notwendig, aber ein Vorteil.

In Zusammenarbeit mit der eduQua-zertifizierten Zuhause-leben-Akademie bietet Home Instead Interessierten laufend Schulungen und Fortbildungen an.

Muss man als Betreuungskraft Schweizerdeutsch sprechen können?

Schweizerdeutsch sprechen ist keine Voraussetzung, um als Betreuer oder Betreuerin bei Home Instead zu arbeiten. Dennoch ist es wichtig, dass Sie Schweizerdeutsch verstehen. Eine Grundvoraussetzung ist es, Deutsch in Wort und Schrift zu beherrschen.

Was ist ein GAV?

GAV steht für Gesamtarbeitsvertrag. Dieser ist für Arbeitsnehmende in der Schweiz die beste Garantie für gute Arbeitsbedingungen. Ein GAV ist ein Vertrag zwischen Gewerkschaften auf der einen Seite und Arbeitgebern/Arbeitgeberverbänden auf der anderen. Er regelt die Arbeitsbedingungen (wie z.B. Arbeitszeiten oder Löhne) sowie das Verhältnis zwischen den GAV-Parteien. Ein GAV wird regelmässig neu verhandelt. Home Instead ist dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih unterstellt.

Wie lange lebt man als Betreuerin bei einer 24-Stunden-Betreung in der Schweiz?

Bei einer 24-Stunden-Betreuung, auch Live in genannt, lebt die Betreuungskraft im 2- oder 4-Wochen-Rhythmus abwechselnd beim Kunden in der Schweiz und zu Hause in ihrem Heimatland. Im Regelfall wechseln sich immer die gleichen zwei CAREGiver ab. Beim Kunden in der Schweiz sind Sie in einem eigenen Zimmer mit WLAN-Zugang untergebracht. Bei Fragen oder Anliegen ist unser Team vor Ort in der Schweiz immer für Sie zu erreichen.

Muss man mobil sein?

Mobilität wird nicht vorausgesetzt. Je nach Einsatzgebiet kann es dennoch von Vorteil sein, damit Sie den zu Betreuenden besser erreichen und auch Fahrdienste übernehmen können.