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Zuhause umsorgt

Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung

Home Instead hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen

Für die Betreuungsleistungen von Home Instead können verschiedene finanzielle Unterstützungen beantragt werden. Auch gibt es die Möglichkeit zur Anstellung einer privaten Assistenzperson. Als führender Anbieter für Seniorenbetreuung kennen wir die Bestimmungen und stehen Ihnen bei Bedarf mit wertvollen Tipps zur Seite. 

Ergänzungsleistungen

  • Anspruch haben AHV-, IV-Rentner und Personen, die eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
  • Ergänzungsleistungen werden zugesprochen, wenn die minimalen Lebenskosten durch Rente und weitere Einkommen nicht abgedeckt werden können.
  • Jährlich können für Alleinstehende CHF 20'100, für Ehepaare CHF 30'150 (Stand 1.1.2024) an allgemeinen Ausgaben für den Lebensbedarf geltend gemacht werden.
  • Informationen und Merkblätter können Sie über die jeweilige Gemeindeverwaltung beziehen oder auf der Webseite der Informationsstelle AHV/IV einsehen.

Hilflosenentschädigung

  • Voraussetzung für die Beantragung sind: AHV- oder IV-Bezug, Beeinträchtigung der Gesundheit (leichter bis schwerer Grad an Hilflosigkeit (IV) oder dauerhafte Angewiesenheit auf Hilfe (ununterbrochene Hilflosigkeit während mindestens einem Jahr (AHV)).
  • Die Anträge müssen Sie bei der Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons einbringen.
  • Die Unterstützung ist nicht einkommens- und vermögensabhängig. Sie richtet sich nach dem Grad der attestierten Hilflosigkeit sowie der Wohnsituation, d.h. ob jemand im Heim oder im eigenen Zuhause wohnt.
  • Die monatliche Hilflosenentschädigung (Stand 1.1.2024) beträgt für Menschen, die im eigenen Zuhause wohnen, je nach Schweregrad
    • wenn sie AHV beziehen: CHF 245 (leicht), CHF 613 (mittel) und CHF 980 (schwer)
    • wenn sie IV beziehen: CHF 490 (leicht), CHF 1'225 (mittel) und CHF 1'960 (schwer)
  • Alle Details finden Sie auf der Webseite der Informationsstelle AHV/IV.

Assistenzbeitrag

  • Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber dennoch zuhause leben möchten, eine Person einzustellen, die die erforderlichen Hilfeleistungen erbringt.
  • Detaillierte Informationen zu Anspruch und Berechnung des Assistenzbeitrags liefert die Webseite der Informationsstelle AHV/IV.

Kantonale Beihilfen und Gemeindezuschüsse

  • Diese bedarfsabhängigen Unterstützungsleistungen werden ausschliesslich an Haushalte mit geringem Einkommen ausbezahlt.
  • Höhe und Dauer der Leistungen werden durch die jeweilige kantonale Gesetzgebung geregelt. 13 Kantone gewähren aktuell (Stand 2020) derartige Unterstützungen.
  • Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV.

Wünschen Sie eine unverbindliche Beratung oder Offerte?

Gerne informieren wir Sie über Betreuungsmöglichkeiten und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche auf mögliche finanzielle Unterstützung abzuklären. Einfach unten Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort eingeben und Sie finden die regional zuständige Ansprechperson, die Ihnen zur Seite steht.

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