Kosten, Abrechnung, finanzielle Unterstützung
Senioren einen würdevollen Lebensabend im eigenen Zuhause zu ermöglichen, das ist das Ziel von Home Instead Seniorenbetreuung. Dafür nehmen wir uns bei jedem unserer Kunden so viel Zeit, wie dafür erforderlich ist. Pflege und Betreuung in vorgegebenen Zeitrastern – und daher meist unter Zeitdruck – wie sie bei klassischen ambulanten Pflegediensten an der Tagesordnung ist, entspricht nicht unserer Philosophie einer einfühlsamen und würdevollen Betreuung. Unsere Betreuungsleistungen definieren wir stets gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen. Abhängig von der Komplexität der Dienstleistungen liegen die Kosten dafür zwischen CHF 44.- und CHF 54.60 pro Stunde. Bei einer Live-In Betreuung liegt der Preis ab CHF 7'940 pro Monat.
Steuerabzugsfähigkeit
Bei Privatfinanzierung durch Sie oder Ihre Angehörigen können Sie die Ausgaben bei der Steuererklärung geltend machen, sofern die Betreuungsdienste von einem Arzt verordnet wurden.
Finanzielle Unterstützung
Für die Betreuungsleistungen von Home Instead Lyss - Biel - Seeland können Sie verschiedene Unterstützungen beantragen:
Hilflosenentschädigung
- Voraussetzung sind: AHV- oder IV-Bezug, Beeinträchtigung der Gesundheit (leichter bis schwerer Grad an Hilflosigkeit (IV)), dauerhaft auf Hilfe angewiesen (ununterbrochene Hilflosigkeit während mindestens einem Jahr (AHV)).
Die Anträge müssen Sie bei der Ausgleichskasse des Wohnsitzes einbringen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit sowie der Wohnsituation und beträgt je nach Schweregrad bei AHV zwischen CHF 235.- (leicht) CHF 588.- (mittel) und CHF 940.- (schwer) pro Monat (Stand 2018).
Ergänzungsleistungen
-
Anspruch haben AHV-, IV-Rentner und Behinderte, die mindestens während sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten haben und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ergänzungsleistungen werden zugesprochen, wenn die minimalen Lebenskosten durch Rente und weitere Einkommen nicht abgedeckt werden können.
Jährlich können für Alleinstehende CHF 19‘290.-, für Ehepaare CHF 28‘935.- (Stand 2018) an allgemeinen Ausgaben für den Lebensbedarf geltend gemacht werden.
Informationen und Merkblätter können Sie über die jeweilige Gemeindeverwaltung beziehen oder unter www.ahv-iv.ch eingesehen.
Zusatzversicherung für Haushaltshilfen
Wenn Ihre betreuungsbedürftigen Angehörigen im Rahmen der eigenen Krankenversicherung über eine spezielle Zusatzversicherung für Haushaltshilfen (auf der Krankenkassenpolice ersichtlich) verfügen, erhalten sie die Betreuungskosten teilweise durch die Krankenkasse rückerstattet.