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Ist Betreuung im Alter für alle finanzierbar?

Ist Betreuung im Alter für alle finanzierbar?

Bei der Betreuung älterer Menschen, insbesondere auch psychosozialen Leistungen, besteht dringender Handlungsbedarf. Laut der Studie „Gute Betreuung im Alter – Kosten und Finanzierung“ der Paul Schiller Stiftung sind in der Schweiz mehr als 620‘000 Menschen über 65 Jahren auf Unterstützung angewiesen. Dabei fehlen schon heute jährlich rund 20 Millionen Betreuungsstunden im Gegenwert von 0,8 bis 1,6 Milliarden Franken, um den effektiven Bedarf dieser Seniorinnen und Senioren abzudecken.

Gute Betreuung heisst Zusammenarbeit

Angesichts des demografischen und gesellschaftlichen Wandels wird sich die Situation künftig noch verschärfen. Wenn die Schweiz nichts tut, droht eine Unterversorgung derer, die Betreuung benötigen. Und gute Betreuung hat auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen: Sie verhindert Spital- und zu frühe Heimeintritte und erleichtert Angehörigen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Alterspolitik muss ganzheitliche Betreuung in den Fokus rücken und dabei auf ein vernetztes Miteinander von Angehörigen, freiwilligen Helfern, Fachpersonen aus Betreuung, Pflege, Medizin, sowie Behörden auf Bund-, Kantons- und Gemeindeebene setzen.

Unterstützung für alle kostet

Betreuung hat ihren Preis und muss der Gesellschaft etwas wert sein. Damit auch Menschen mit knappen Mitteln individuelle Betreuung in Anspruch nehmen können, braucht es eine strategisch gut ausgerichtete staatliche Mitfinanzierung. Unabhängig von persönlicher Wohnform und Pflegebedarf soll jeder ältere Mensch individuelle Betreuung in Anspruch nehmen können.

Zukunftsmodell Betreuungsgeld

Die Studie zeigt gleich mehrere Wege, wie Betreuung für alle älteren Menschen in der Schweiz finanzierbar wird. Eine Möglichkeit ist ein Betreuungsgeld: Wer Bedarf nachweisen kann, erhält ein Stundenkontingent an staatlich mitfinanzierter Betreuungszeit – unabhängig davon, ob jemand zuhause oder im Heim lebt. Je nach finanziellen Mitteln ist ein Eigenbetrag zu leisten. Erbracht werden muss die Betreuung dabei durch anerkannte Anbieter. Das „Betreuungsgeld für Betreuungszeit“ knüpft an bestehenden Finanzierungsinstrumenten (wie die Ergänzungsleistungen zur AHV) an und trägt darüber hinaus auch zu Ausbau und Qualität des Betreuungsangebots bei.

Die gesamte Studie können Sie hier nachlesen.