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Autofahrende Senioren müssen ab 75 Jahren zum Medizincheck

Autofahrende Senioren müssen ab 75 Jahren zum Medizincheck

Ab dem 1. Januar 2019 müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer ab dem Alter von 75 Jahren alle zwei Jahre einer medizinischen Untersuchung unterziehen. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seniorinnen und Senioren müssen künftig erst mit 75 zum Medizincheck, um weiterhin Auto fahren zu dürfen.
  • Der Bundesrat setzt die Erhöhung der Alterslimite von 70 auf 75 Jahre per 1. Januar 2019 in Kraft, wie er mitteilt.
  • Die sogenannte verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung erfolgt dann alle zwei Jahre.

Gleichzeitig erhöht der Bundesrat die Alterslimite für kantonal anerkannte Ärztinnen und Ärzte, die verkehrsmedizinische Untersuchungen durchführen, von 70 auf 75 Jahre. Der Vollzug der neuen Regelung liegt in der Zuständigkeit der Kantone, wie das Bundesamt für Strassen (Astra) schreibt.

Der Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) muss mit Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen dafür sorgen, dass sich Seniorinnen und Senioren auch nach Erhöhung der Alterslimite spätestens im Alter von 70 Jahren mit ihrer Fahreignung befassen.

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